Satzung des Sport-Club St. Pauli 2011 e.V.
Stand: 07.2022
§1 Name, Sitz
- Fußball
- Go (Brettspiel)
- Volleyball
§2 Zweck
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
§3 Eintritt von Mitgliedern
Alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, besitzen das aktive Wahlrecht.
§4 Austritt von Mitgliedern
§5 Ausschluss von Mitgliedern
§6 Mitgliedsbeitrag
§7 Vorstand
§8 Mitgliederversammlung
§9 Einberufung der Mitgliederversammlung
§10 Ablauf von Mitgliederversammlungen
§11 Protokollierung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
§12 Zusammenarbeit
§13 Auflösung des Vereins
§14 Zugehörigkeit zum Verband
§15 Datenschutz im Verein
- Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO
- Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO
- Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO
- Das Recht auf Einschränkung der Vereinbarung nach Artikel 18 DS-GVO
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
- Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonstigen für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.